Beiträge

1.
Die Aufnahmegebühr beträgt 20,00 € und ist einmalig bei Eintritt in bar zu entrichten.

2.
Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 6,00 € ist ab dem Monat des Beitritts bis zum Ende des Kalenderjahres in bar zu bezahlen. Für das 2. und die folgenden Jahre ist eine Einzugsermächtigung bei Aufnahme erforderlich.

3.
Im Zusammenhang mit der Erweiterung des Leistungsangebotes der örtlichen Mietervereinigung bzw. der Landesverbände des Mieterbundes ist eine Erhöhung der Beiträge denkbar.

4.
Für zusätzliche Leistungen, wie in § 6 Punkt 2 der Satzung des Mietervereines ausgeführt, kann der Mieterverein eine Gebühr zum Mitgliedsbeitrag erheben:

- für Briefe von Rechtsberatern und Rechtsanwälten an den Vermieter
   oder
   sonstige Institutionen ist eine Briefgebühr
   bis 25,00 € pro Brief zu entrichten

- Postgebühren und Kopien
   mindestens 0,25 €, höchstens 10,00 €
- Rückbuchungsgebühr für Bankeinzüge

 

Beitragsordnung